Regions

Benutzervereinbarung

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG DURCHLESEN:

Bei der vorliegenden Benutzervereinbarung für Internetseiten handelt es sich um einen Vertrag zwischen Ihnen (nachstehend definiert)

und

SA International Inc.

DURCH NUTZUNG DIESER INTERNETSEITE STIMMEN SIE (NACHSTEHEND DEFINIERT) DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG (NACHSTEHEND DEFINIERT)SOWIE ETWAIGEN HIERIN GENANNTEN LIZENZVEREINBARUNGEN DRITTER ZU, WOZU AUCH KLAUSELN ZU GARANTIEAUSSCHLÜSSEN, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, GERICHTSBARKEIT UND KÜNDIGUNG ZÄHLEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE KEINE KÄUFE TÄTIGEN, KEINE LIZENZ EINGEHEN UND MÜSSEN DIE SEITE JETZT VERLASSEN.

Artikel I. Definition von Begriffen:

1. Vereinbarung bedeutet die vorliegende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, was auch etwaige hierin angehängte Drittpartei-Lizenzen einschließt.

2. Sammlung bedeutet Darstellungen und/oder Kopien von Ausführungsformen von Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsbezeichnungen und urheberrechtlich schützbaren Werke (entweder allein oder in Verbindung mit Darstellungen oder Kopien anderer Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsbezeichnungen), die per Download über diese Internetseite verfügbar gemacht werden.

3. Download oder Herunterladen bedeutet den Erhalt eines beliebigen Teils einer Sammlung von der Internetseite durch Kopieren, Übertragen, digitale Lieferung oder ähnliche Mittel.

4. Einheit bedeutet irgendein oder irgendeine Person, Partnerschaft, Joint Venture, Firma, Gesellschaft oder ähnliches.

5. Immaterialgüterrechte umfassen beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, die Folgenden: Rechte an Know-How, Markenrechte, Urheberrechte, Patente, Rechte an Patentanmeldungen (wozu gegebenenfalls auch Neuerteilungen, Verlängerungen, Fortsetzungen, Teilfortsetzungen oder Teilungen eines Patents oder einer Patentanmeldung gehören), Rechte an allen Arten von Handelsgeheimnissen, Anweisungen, Verbesserungen, Modifizierungen, Vorschlägen, Anregungen, Programmen, Ideen, Schriftgut und dergleichen sowie jegliche Ausführungsformen davon, wozu beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, Computer-Programme, Dokumentationen, Montage-Zeichnungen und Detail-Zeichnungen, Pläne, Spezifikationen, Ergebnisse technischer Untersuchungen und Forschungen, Montage- und Teile-Handbücher, Grafiken, Software, Programmierungen, Applets, Scripts, Designs und alle anderen eigentumsrechtlich geschützten Informationen.

6. Online bedeutet Datenübertragung über das Internet, World Wide Web oder ein ähnliches digitales Netzwerk.

7. Unser, Unsere, Wir, oder Uns bedeutet SAi.

8. Eigentümer bedeutet jedwede Einheit, die das Recht besitzt, den Gebrauch, die Anzeige und das Kopieren, Reproduzieren oder den anderweitigen Gebrauch jedweder schützbarer Markenzeichen. zu kontrollieren.

9. Schützbare Markenzeichen bedeutet jede Marke, Handelsbezeichnung, Dienstleistungsmarke oder jedes Werk, das oder die in einer Sammlung bereitgestellt wird.

10. SAi bedeutet SA International Inc., eine Gesellschaft des US-Bundesstaates Pennsylvania.

11. Lieferant bedeutet jedwede Einheit, die SAi Güter zum Verkauf oder als Lizenz über die Internetseite bereitstellt sowie leitende Mitarbeiter, Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter, Lizenznehmer, Lizenzgeber, Anwälte, unabhängige Vertragsnehmer, Anbieter, Mutterunternehmen, Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen einer solchen Einheit.

12. Internetseite bedeutet eine Seite mit der URL www.sign.com oder jede andere Internetseite, die von oder für SAi gelegentlich für die hierin genannten Zwecke betrieben wird.

13. Sie oder Ihr, Ihre bedeutet jedwede Einheit, die auf die Internetseite zugreift und allen Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt hat.

Artikel II. Erwerb oder Lizenz und Gebrauch von Schützbaren Markenzeichen

1. Sie können die Sammlung über die Internetseite ansehen und jeden Teil davon im Rahmen der hierin ausgeführten Einschränkungen und bei Begleichung der auf der Internetseite festgelegten Gebühren herunterladen.

2. Sie dürfen jede Heruntergeladene Sammlung oder Teile davon lediglich zur Erstellung, Vorbereitung, Präsentation und Verbreitung von Abbildungen, auf denen irgendein Teil der Sammlung erscheinen kann, und nur in dem Umfang verwenden, den der Eigentümer ausdrücklich gestattet.

3. Sie stimmen zu, nicht zu versuchen, eine weitere Kopie eines Teils einer Sammlung zu erstellen oder zu verbreiten, es sei denn dies ist ausdrücklich in der Vereinbarung und/oder auf der Internetseite angegeben.

4. Sie gewährleisten und garantieren, dass:

(i) jeglicher Gebrauch jedweden Schützbaren Markenzeichens durch Sie nur mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers erfolgt;

(ii) SAi keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen für Ihren Gebrauch der Sammlung übernimmt;

(iii) die Sammlung so bereitgestellt wird wie sie ist und ohne, dass durch SAi Zusicherungen, Garantien oder Lizenzen auf etwaige Rechte auf Nutzung von Immaterialgüterrechten in der Sammlung, in einem Umfang gemacht werden, der nur durch den Eigentümer gewährt werden kann;

(iv) kein Teil einer Sammlung verleumderisch, in übler Nachrede oder in Verletzung von Persönlichkeits- oder Veröffentlichungsrechten oder ähnlichen Rechten Dritter verwendet wird; und

(v) sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, nichts von der Internetseite ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch SAi verwendet, kopiert heruntergeladen, umgestaltet, umkonfiguriert oder übermittelt wird.

5 Sie halten hierbei SAi, seine Lieferanten und deren jeweilige Angestellte, leitende Mitarbeiter, Vertreter und Mitarbeiter schadlos von und verteidigen Sie gegen (und übernehmen jegliche Kosten und Anwaltsgebühren in Verbindung mit) Haftung, Verlust, Ansprüche oder Handlungen, die aus (a) jeder angeblichen unberechtigten Verwendung einer Marke, eines Designs oder eines Urheberrechts (nicht einschließend jede Marke, jedes Design oder jedes Urheberrecht in einer Sammlung); und (b) jeder angeblichen Verleumdung oder üblen Nachrede gegen oder Verletzung von Persönlichkeits- oder Veröffentlichungsrechten oder weiteren ähnlichen Rechte Dritter oder (c) einer Verletzung eines Immaterialgüterrechts entstehen. Sie stimmen weiter zu, dass Sie in jedem Fall, der sich aus diesem Paragraphen ergibt, angemessen und auf Ihre eigenen Kostenkooperieren. SAi behält sich das Recht vor, auf Ihre Kosten einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, Sie gestatten SAi die ausschließliche Verteidigung in und Kontrolle jedweder Angelegenheit, die dieser Freihaltung durch Sie unterliegt, und Sie regeln in keinem Fall Ansprüche oder Angelegenheiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch SAi.

6. Alle Texte, Grafiken, Inhalte, Daten, Formatierungen, Abbildungen, Designs, HTML, Fotografien, Musik, Töne, Bilder, Software, Videos, Designs, Schrifttypen und andere Inhalte, die Sie auf der Internetseite sehen oder lesen, sind Eigentum von SAi oder des Eigentümers.

7. Ein Verstoß gegen diesen Artikel kann zu Ansprüchen aus Urheberrechts- und/oder Markenverletzungen und/oder strafrechtlichen Haftungen gegen Sie sowie zur Beendigung weiteren Zugangs zu der Internetseite führen.

Artikel III. Von Ihnen bereitgestellte Daten

1. SAi kann technische oder andere Daten, die Sie bereitstellen oder zu denen SAi durch Ihre Nutzung der Internetseite Zugang erhält, verwenden. SAi kann solche Daten für seine geschäftliche Zwecke einschließlich Produktunterstützung und Entwicklung verwenden. Sie stimmen zu, dass alle derartigen Daten ohne Einschränkung bereitgestellt werden und nicht als vertraulich anzusehen sind. Sie gewähren SAi, seinen Nachfolgern und Rechtsnachfolgern eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite, unbefristete, nicht widerrufbare Lizenz an den Immaterialgüterrechten an solchen Daten mit dem Recht, Unterlizenzen zu erteilen, diese zu verwenden, kopieren, übermitteln, verbreiten, abgeleitete Arbeiten zu erstellen, sie zu zeigen und durchzuführen.

Artikel IV. Kündigung

1. Unbeschadet irgendwelcher anderer Rechte und ohne Haftung Ihnen gegenüber kann SAi die Vereinbarung kündigen, wenn Sie eine dieser Bestimmungen nicht einhalten oder die „Acceptable Use Policy“ (Richtlinien für akzeptable Nutzung) von SAi verletzen, die von SAi von Zeit zu Zeit unter www.sign.com oder einem anderen von SAI nach eigenem Ermessen zu wählenden Ort veröffentlicht werden können.

Artikel V. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

1. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Utah, und für etwaige Streitsachen ist, sofern hierin nicht ausdrücklich anders festgelegt, die Gerichtsbarkeit von Utah zuständig, wobei der Gerichtsort ausschließlich durch SAi nach eigenem Ermessen gewählt werden kann.


Artikel VI. Garantieausschluss

1. SAi UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, FÜR EINEN TITEL ODER FÜR EINE VERLETZUNG VON DRITTRECHTEN, WOZU AUCH, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, RECHTE AN IMMATERIALGÜTERRECHTEN UND DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEHÖREN.

2. SAi UND SEINE LIEFERANTEN SIND IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR DATENVERLUST, ENTGANGENE GEWINNE, ERSATZKOSTEN ODER IRGENDWELCHE FOLGE-, NEBEN- ODER BESONDEREN SCHÄDEN, AUCH DANN NICHT, WENN EIN VERTRETER VON SAi DURCH SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE, ODER FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE DRITTER.

3. Diese Einschränkungen gelten auch dann, wenn SAi oder einer seiner Vertragshändler oder Vertriebspartner von Ihnen über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

4. SAi übernimmt keine Verantwortung für Schreibfehler auf der Internetseite oder bei einer damit in Verbindung stehender Werbung oder Aktion.

Artikel VII. Vollständigkeit

1. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und setzt sämtliche früheren Verhandlungsergebnisse und Vereinbarungen (schriftliche wie mündliche) zwischen den Parteien außer Kraft.

Artikel VIII. Definitionen und Überschriften

1. Die hierin angegebenen Definitionen, sind in der gesamten Vereinbarung fett und kursiv dargestellt. Die Definitionen dieser Begriffe sollen sowohl für die Singular- als auch die Pluralform der definierten Begriffe gelten.

2. Die Überschriften der Artikel dieser Vereinbarung dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit und sind in keiner Weise als beschränkend aufzufassen.

Artikel IX. Änderungen

1. Eine Änderung oder Modifizierung dieser Vereinbarung ist erst dann gültig und bindend, wenn sie schriftlich vorgenommen und von jeder Partei unterschrieben wurde.

Artikel X. Rechtsverzicht

1. Ein Versäumnis seitens SAi , eine der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen durchzusetzen, ist nicht als Verzicht auf irgendein anderes Recht oder Vorrecht im Rahmen dieser Vereinbarung oder als Verzicht auf das Recht, danach Schadensersatz für etwaige Schäden, die aus einer Täuschung, einem Garantiebruch oder einer Nichterfüllung einer Verpflichtung entstehen, aufzufassen.

2. Damit ein Verzicht auf irgendeine der in dieser Vereinbarung niedergelegten Bedingungen gültig wird, muss dieser Verzicht schriftlich abgefasst und von der Partei, die diesen Verzicht erklärt, unterschrieben werden.

Artikel XI. Salvatorische Klausel

1. Wenn sich eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung infolge eines Gerichtsbeschlusses oder Urteils als ungültig oder nicht durchsetzbar erweist, bleibt die übrige Vereinbarung entsprechend ihren Bedingungen gültig und durchsetzbar. Ohne die obige Aussage einzuschränken, wird ausdrücklich erklärt und anerkannt, dass jede einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung, die eine Haftungsbeschränkung, einen Garantieausschluss, eine Entschädigung für oder einen Ausschluss von Schadensansprüche(n) oder andere Abhilfen betrifft, von den Parteien als abtrennbar und unabhängig von anderen Bestimmungen betrachtet wird und als solche durchzusetzen ist. Es wird ferner ausdrücklich erklärt und anerkannt, dass in dem Fall, dass sich eine hierin aufgeführte Abhilfe als ungeeignet für ihren eigentlichen Zweck erweist, sämtliche anderen hierin aufgeführten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse von Schadensersatzansprüchen oder anderen Abhilfen in Kraft bleiben.

Artikel XII. Anwaltsgebühren

1. Sollte SAi in einem Rechtsstreit, einem Prozess oder einem Verfahren obsiegen, der bzw. das sich aus einer Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung oder auf andere Weise ergibt und der eine Folge dieser Vereinbarung ist oder damit im Zusammenhang steht, hat SAi das Recht, sämtliche Kosten und Auslagen zurückzufordern, wozu auch, jedoch nicht ausschließlich, angemessene Anwaltsgebühren gehören, die im Zusammenhang mit einem solchen Rechtsstreit, Prozess oder Verfahren entstehen, wozu auch, aber nicht ausschließlich, sämtliche Anfechtungen eines solchen Rechtsstreits, Prozesses oder Verfahrens gehören.

Artikel XIII. Verkauf über Landesgrenzen hinweg

1. Zwischen den Vertragsparteien und für den Verkauf und die Lieferung sämtlicher Güter soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Warenverkehr nicht für den Verkauf von Gütern gelten, der im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags zwischen den Vertragsparteien zustande kommt.

Artikel XIV. Schlichtung

1. Ungeachtet der Bedingungen hierin, können sämtliche Streitigkeiten, die direkt oder indirekt aus dieser Vereinbarung entstehen, im alleinigen und ausschließlichen Ermessen von SAi mindestens einem (1) Schlichter zur Schlichtung vorgelegt werden. Die Schlichtung soll gemäß den Richtlinien zur Durchführung von Schlichtungen der durch SAi gewählten Schlichtungsorganisation erfolgen und an einem durch SAi nach dessen alleinigem und ausschließlichem Ermessen zu wählendem Ort stattfinden. Jeder Schlichter hat sich strikt an (a) die Gesetze des US-Bundesstaates Utah; (b) die Federal Rules of Evidence; (c) die Bedingungen dieser Vereinbarung zu halten; und ist (d) nicht berechtigt, diese Bedingungen außer Kraft zu setzen, zu ergänzen oder zu verändern. Ein derartiges Verfahren ist nach alleinigem und ausschließlichem Ermessen von SAi seitens aller Beteiligten und Zeugen vertraulich zu behandeln. Das Urteil oder der Schlichtungsspruch, der von dem Schlichter / den Schlichtern gesprochen wird, kann an jedem zuständigen Gericht registriert werden und ist nicht neu zu verhandeln. Es liegt im alleinigen und ausschließlichen Ermessen von SAi, dem oder den Schlichtern billigkeitsrechtliche Gewalt einschließlich des Rechtes auf Erlass von einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsverfügungen zu verleihen.

Artikel XV. Übertragung

1. Sie können keine Ihrer Rechte oder Verpflichtungen oder Leistungen hierunter abtreten.

Artikel XVI. Rechtsverzicht

1. Ein Versäumnis seitens SAi, eine der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen durchzusetzen, ist nicht als Verzicht auf irgendein anderes Recht oder Vorrecht im Rahmen dieses Vertrags oder als Verzicht auf das Recht, danach Schadensersatz für etwaige Schäden, die aus einer Täuschung, einem Garantiebruch oder einer Nichterfüllung einer Verpflichtung entstehen, aufzufassen.

2. Damit ein Verzicht auf irgendeine der in dieser Vereinbarung niedergelegten Bedingungen gültig wird, muss dieser Verzicht schriftlich abgefasst und von der Partei, die diesen Verzicht erklärt, unterschrieben werden.

Artikel XVII. Interpretation

1. Diese Vereinbarung ist unabhängig davon zu interpretieren, welche Partei diese Vereinbarung entworfen hat.


Artikel XVIII. Joint Venture

1. Nichts in dieser Vereinbarung ist so aufzufassen, dass eine der Parteien Partner, Mitglied eines Joint Venture, Vertreter, gesetzlicher Vertreter, Arbeitgeber, Vertragsnehmer oder Mitarbeiter der anderen wird. Keine der Parteien ist berechtigt, irgendwelche die andere Partei bindenden Maßnahmen zu unternehmen oder Aussagen zu treffen, Zusagen zu machen oder Verpflichtungen einzugehen, noch hat sie Dritten gegenüber vorzugeben, über derartige Berechtigungen zu verfügen, sofern hierin nicht anderweitig vorgesehen oder nicht eine schriftliche Ermächtigung durch die betroffene Partei vorliegt.